Dein Baby ist geboren, du stillst es und die Babypause neigt sich langsam dem Ende zu. Plötzlich tauchen zahlreiche Fragen rund um Stillen und Beruf auf. Lässt sich die Arbeit mit dem Stillen vereinbaren oder solltest du abstillen? Welche Rechte du bezüglich des Stillens am Arbeitsplatz hast und wie du diese umsetzen kannst, erfährst du hier.

Stillen im Beruf - Ist das möglich?

Muttermilch ist für das gesunde Wachstum von Babys wichtig, denn sie passt sich stets den Bedürfnissen deines Kindes an. Muttermilch ist gut verdaulich, wirkt entzündungshemmend und stärkt das Immunsystem der Säuglinge.

Sowohl das Europäische Institut für Stillen und Laktation als auch die WHO empfehlen, Babys in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich zu stillen. Danach sollte Muttermilch bis zum ersten Lebensjahr weiterhin die Hauptnahrungsquelle sein. Während des Wochenbetts und der Elternzeit ist Stillen nach Bedarf kein Problem. Doch viele Mütter haben Zweifel: Wie kann das Stillen am Arbeitsplatz funktionieren?

Abstillen musst du nicht, nur weil du den Wiedereinstieg nach der Schwangerschaft planst. Als stillende Mutter stehen dir laut Mutterschutzgesetz Stillpausen zu und du darfst weder in der Vergütung noch in der Karriere benachteiligt werden.

Trotzdem kann sich das Stillen im Beruf manchmal anstrengend anfühlen. Abpumpen, reinigen, sterilisieren und auch auf der Arbeit musst du möglicherweise mehr Arbeit in weniger Zeit schaffen. Aber es lohnt sich, durchzuhalten, denn du gibst deinem Kind damit das Beste: Muttermilch.

Rechte rund um Stillen und Erwerbstätigkeit

Das Mutterschutzgesetz wurde am 01.01.2018 in Bezug auf das Stillen am Arbeitsplatz überarbeitet. Darunter fällt ebenfalls das Abpumpen von Muttermilch. Somit stehen dir Stillpausen einer bestimmten Dauer zu. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Mütter und ihre leiblichen Kinder. Alle Rechte bezüglich Stillen und Beruf nennen wir dir im Folgenden:

Akkordarbeit, Fließbandarbeit und Nachtarbeit

Akkord- oder Fließbandarbeiten darfst du als Stillende nicht ausführen. Auch das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder in Nachtschichten (von 20:00 bis 6:00 Uhr) fällt weg. Außerdem wurde die maximale tägliche Arbeitszeit für stillende Frauen auf 8,5 Stunden festgelegt. Möchtest du bis 22:00 Uhr arbeiten, geht dies nur mit deiner Zustimmung, einem ärztlichen Zeugnis und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Bezahlte Stillpausen

Laut § 7 Abs. 2 MuSchG hat der Arbeitgeber die Pflicht, „eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen (…)“. Einfach und verständlich bedeutet das Folgendes: Während der Arbeitszeit darfst du dir im ersten Lebensjahr deines Kindes Pausen zum Stillen und Abpumpen nehmen. Diese sind bezahlt und dürfen dir nicht von der Arbeitszeit oder von Ruhepausen abgezogen werden.

Unabhängig von deiner täglichen Arbeitszeit hast du das Recht auf Mindeststillzeiten von zweimal täglich eine halbe Stunde oder eine Stunde pro Tag. Anders ist das bei mehr als acht zusammenhängende Stunden ohne zweistündige Ruhepause. In dem Fall kannst du die Zeit auf zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten erweitern. Jedoch musst du beweisen, dass du die gesamten 90 Minuten für das Stillen oder Abpumpen benötigst.

Solange du nicht weniger als zwei Stunden täglich arbeitest, müssen dir sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit Stillpausen erlaubt sein.

Kommunikation deiner Rechte.

Vorherige Absprache ist wichtig, wenn du dein Kind während der Arbeitszeit stillen oder Muttermilch abpumpen möchtest. Informiere deinen Arbeitgeber über die gewünschten Stillpausen, bevor du wieder in den Job einsteigst. Stellt sich dein Arbeitgeber quer oder gibt es Fragen über Dauer und Häufigkeit der Pausen, kannst du dich an die Aufsichtsbehörde (vgl. § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 MuSchG) wenden.

Dein Recht auf Stillzeit in der Schweiz

Auch stillende Mütter in der Schweiz haben laut ArGV 1, Art. 60, Abs. 2 verschiedene Rechte:

  • Die tägliche Arbeitszeit darf trotz schriftlicher Festhaltung im Arbeitsvertrag neun Stunden nicht überschreiten.
  • Auf den ausdrücklichen Wunsch der Mutter muss sie von schweren oder gefährlichen Arbeiten freigestellt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von bis zu vier Stunden stehen dir mindestens 30 Minuten Stillzeit zu. Arbeitest du mehr als vier Stunden täglich, beträgt die dir zustehende Stillpause 60 Minuten. Ab einer Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden darfst du sogar 90 Minuten für das Stillen oder Abpumpen in Anspruch nehmen.
  • Gemäß ArGV 3, Art. 34 muss dir ein ruhiger, gut klimatisierter Raum mit Entspannungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Babys am Arbeitsplatz

Möchtest du dein Baby am Arbeitsplatz stillen, bespreche dies zunächst mit deinem Arbeitgeber. Es muss sichergestellt werden, dass die Gesundheit des Kindes nicht aufgrund von Lärm oder einem risikoreichen Umfeld gefährdet ist. Hast du selbst Befürchtungen, dass deine Arbeitsumgebung nicht sicher genug ist, solltest du das dem Arbeitgeber gegenüber erwähnen.

Stillen und Arbeiten - Wegezeiten

Ist dein Fahrtweg länger als die Mindeststillzeiten und du schaffst es nicht, rechtzeitig wieder auf der Arbeit zu sein? Vor diesem Problem stehen viele Mütter. Möchtest du dein Kind dennoch stillen, lass dir dein Kind an den Arbeitsplatz bringen. So gehst du sicher, dass du die festgelegten Zeiten nicht überschreitest. Eine Alternative dazu ist das regelmäßige Abpumpen von Muttermilch.

Abpumpen am Arbeitsplatz

Planst du, Muttermilch abzupumpen, während du arbeitest? Dann raten wir dir, schon ein bis zwei Wochen vor dem Berufseinstieg einen Milchvorrat anzulegen, denn das Abpumpen braucht anfangs Übung. Für das Stillen im Beruf empfehlen wir dir eine elektrische Milchpumpe, damit du den Milchfluss aufrechterhältst. Für das schnelle Pumpen zwischendurch, insbesondere nach dem ersten Lebensjahr, eignet sich unsere Handpumpe aus lebensmittelechtem Silikon.

Auch das Füttern will geübt werden. Manche gestillten Babys brauchen eine Weile, bis sie Milch aus der Flasche oder einem Becher annehmen. Bereits vor dem Wiedereinstieg nach Schwangerschaft sollte die Person, die sich während deiner Arbeitszeit um dein Kind kümmert, das Füttern der abgepumpten Milch übernehmen.

Unterstützung für das Abpumpen am Arbeitsplatz

Damit du die Muttermilch auf der Arbeit auffangen und einen Vorrat zum Füttern deines Kindes anlegen kannst, brauchst du eine Milchpumpe. Schnell und effizient klappt das Abpumpen mit einer elektrischen Milchpumpe. Für kleinere Milchmengen haben wir eine Milchpumpe mit Deckel entwickelt, die besonders leicht zu reinigen ist.

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Während der Arbeitszeit sammelt sich Milch in deinen Brüsten. Nicht selten entleert sich die Brust zwischendurch von selbst, sodass Stilleinlagen, die die Milch auffangen, nötig sind. Mit unseren wiederverwendbaren Stilleinlagen aus Silikon geht die Milch nicht verloren, sondern kann in praktische Muttermilchbeutel umgefüllt werden.

Nach dem Abpumpen und auf dem Weg nach Hause musst du die Muttermilch unbedingt gekühlt aufbewahren. Steht im Betrieb kein Kühlschrank zur Verfügung, kannst du die abgepumpte Milch in einer Kühlbox verwahren. Danach solltest du sie in verschließbaren Bechern einfrieren.

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Hast du Fragen zum Stillen oder Abpumpen, kannst du dich an eine Hebamme oder Stillberatung wenden. In Deutschland übernimmt die Krankenkasse bis 12 Wochen nach der Geburt die Hebammenkosten. Danach stehen dir bei Stillfragen noch vier weitere kostenlose Beratungen zu. Auch in der Schweiz stehen dir drei kostenlose Stillberatungen zu.

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